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   OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A   

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OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A (https://dejure.org/2010,6557)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A (https://dejure.org/2010,6557)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2010 - 4 Bf 220/03.A (https://dejure.org/2010,6557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 10 Abs 1 Buchst d EGRL 83/2004, § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992
    Gruppenverfolgung der Djoula in Côte d'Ivoire

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr einer Rückkehrverfolgung bei nicht nachweisbarer Vorverfolgung eines Flüchtlings der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire); Gruppenverfolgung von Mitgliedern der Djoula oder von Moslems in der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire); Vorverfolgung bei viertägigem Gewahrsam auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1
    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Côte DIvoire, Djoula, Vorverfolgung, RDR, Muslime, Gruppenverfolgung, Regionale Gruppenverfolgung, Qualifikationsrichtlinie, soziale Gruppe, Verfolgungsdichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr einer Rückkehrverfolgung bei nicht nachweisbarer Vorverfolgung eines Flüchtlings der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire); Gruppenverfolgung von Mitgliedern der Djoula oder von Moslems in der Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire); Vorverfolgung bei viertägigem Gewahrsam ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur asylerheblichen Verfolgung, wonach eine gezielte Rechtsverletzung, d.h. ein gezielter Eingriff in ein asylrechtlich geschütztes Rechtsgut erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2009, NVwZ 2009, 982; juris Rn.22; dort Hinweis auf Grundsatzentscheidung BVerfG, Beschl.v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, 334 f.).

    Die Zielgerichtetheit bezieht sich nicht nur auf die asylerheblichen Merkmale bzw. jetzt auf die Verfolgungsgründe im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/83/EG, an die die Handlung anknüpfen muss (vgl. Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie), sondern auch auf die durch die Handlung bewirkte Rechtsgutsverletzung selbst (BVerwG, Urt. v. 19.1.2009, a.a.O, dort zur Verweigerung einer behördlichen Registrierung als Voraussetzung staatlicher Gesundheitsleistungen).

    Denn bereits aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG ergibt sich, dass einem Antragsteller, der im Herkunftsstaat Verfolgung erlitten hat oder dort unmittelbar von Verfolgung bedroht war, die Beweiserleichterung nach Maßgabe dieser Vorschrift unabhängig davon zugute kommen soll, ob er zum Zeitpunkt der Ausreise auch in einem anderen Teil seines Heimatlandes hätte Zuflucht finden können (BVerwG, Urt. v. 19.1.2009, a.a.O.).

    Soweit eine Vorverfolgung eines Schutzsuchenden im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG festzustellen ist und damit die Beweiserleichterung nach dieser Vorschrift bei der Beurteilung der Rückkehrverfolgung zu berücksichtigen ist, ist dem durch die Zugrundelegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes und der Feststellung einer hinreichenden Sicherheit vor solcher Verfolgung im Ergebnis regelmäßig Genüge getan (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2009, a.a.O. Rn 30; [Vorlage-]Beschl. v. 14.10.2008, BVerwGE 132, 79 ff., juris Rn. 14, m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Diese Frage ist auf der Grundlage der vom Bundesverwaltungsgericht hierzu entwickelten Maßstäbe zu prüfen (Urt. v. 18.7.2006, BVerwGE 126, 243, 249 und v. 1.2.2007, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30, jeweils m.w.N.).

    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, BVerwGE 96, 200, 204) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urt. v. 18.7.2006, a.a.O., Rn. 20).

    Daneben ist jedoch für die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung notwendig - soweit es wie hier nach Quellenlage offenkundig an einem staatlichen Verfolgungsprogramm fehlt - , dass eine bestimmte "Verfolgungsdichte" gegeben ist, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2006, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Diese ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.4.2009, InfAuslR 2009, 315; juris Rn. 14) prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c AufenthG (entsprechend Art. 6 Buchstabe c der Richtlinie) ausdrücklich als Schutz begründend geregelt ist.

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermittelten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urt. vom 21.4.2009, a.a.O., Rn. 15).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt insoweit aus, das Konzept der Gruppenverfolgung stelle der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und stehe insoweit mit den Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Richtlinie 2004/83/EG in Einklang (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, a.a.O., Rn. 16).

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt insoweit Bezug auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Februar 2009 (Rechtssache C 465/07 - Elgafaji - Rn. 37 ff., InfAusIR 2009, 138), nach dem im Ergebnis der Grad der Bedrohung für die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe eines Landes zur individuellen Bedrohung der einzelnen Person in Beziehung gesetzt wird (dort im Rahmen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchstabe c der Richtlinie).

    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.7.2009, BVerwG 10 C 9.08, juris, dort unter Bezugnahme auf das Urt des EuGH vom 17.2.2009, Rs. C-465/07 - Elgafaj ) an die Zuerkennung subsidiären Abschiebungsschutzes in Bürgerkriegssituationen nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG strenge Anforderungen zu stellen.

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Insoweit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.7.2009, BVerwG 10 C 9.08, juris, dort unter Bezugnahme auf das Urt des EuGH vom 17.2.2009, Rs. C-465/07 - Elgafaj ) an die Zuerkennung subsidiären Abschiebungsschutzes in Bürgerkriegssituationen nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG strenge Anforderungen zu stellen.

    Im Übrigen wäre nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.7.2009, BVerwG 10 C 9.08, juris) neben einer negativen Prognose für die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus weiter die (prognostische) Annahme notwendig, dass sich die allgemeine Gefahr, die bei einem möglichen bewaffneten Konflikt in Côte d'Ivoire für eine Vielzahl von Zivilpersonen entstehen könnte, entweder durch Gefahr erhöhende Umstände gerade in der Person des Klägers (noch) verdichten bzw. individualisieren würde oder dass eine außergewöhnliche Situation zu erwarten wäre, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet wäre, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt - abgesehen von den Fällen eines (staatlichen) Verfolgungsprogramms (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, BVerwGE 96, 200, 204) - ferner eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigt (vgl. Urt. v. 18.7.2006, a.a.O., Rn. 20).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines der in § 60 Abs. 1 AufenthG genannten Merkmale erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Dieser Maßstab entspricht im Wesentlichen dem von der Richtlinie 2004/83/EG vorausgesetzten und auch in der Flüchtlingsdefinition (Art. 2 Buchstabe c der Richtlinie) angelegten Maßstab (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2007, BVerwGE 128, 199, 210 Rn. 24; OVG Saarlouis, Urt. v. 26.6.2007, InfAuslR 2008, 183, juris Rn. 37; VGH München, Urt. v. 23.10.2007, DÖV 2008, 164, juris Rn. 21; VGH Mannheim, Urt. v. 20.5.2008 , AuAS 2008, 213, juris Rn. 123-125; OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2009, 5 A 982/07.A, juris).

    a) Dem Vorbringen des Klägers lassen sich keine Anhaltspunkte für die Annahme entnehmen, dass ihm wegen individueller Gründe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer (Einzel-)Verfolgung droht, wenn er in sein Heimatland zurückkehrt (zu diesem Maßstab auch unter Geltung der Richtlinie 2004/83/EG siehe BVerwG, Urt. v. 20.3.2007, BVerwGE 128, 199, 210 Rn 24, m.w.N).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Dass er aber im Fall einer Ausreise solche Beziehungen unwiederbringlich aufgeben müsste, die für sein Privatleben konstitutiv sind, oder er sonst im Bundesgebiet tief verwurzelt ist, hat der Kläger nicht geltend gemacht noch sind hierfür sonst Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. zum Schutz des Privatlebens nach Art. 8 EMRK vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.5.2007, InfAuslR 2007, 275, 277).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Insoweit setzt eine unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung, die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellen ist, eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1993, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166 S. 403, 404 ff; Urt. v. 24.11.2009, 10 C 24/08, juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
    Die letztgenannte Norm bestimmt, unter welchen Voraussetzungen von einer (bereits erlittenen oder gegebenenfalls drohenden) Verfolgung im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechts und damit auch im Sinne von § 60 Abs. 1 AufenthG auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.2009, BVerwGE 133, 221, 225).
  • VG Minden, 01.07.2008 - 10 K 372/08

    'Côte d''Ivoire, RDR, Rassemblement des Républicains, RJR, Rassemblement des

  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 7 A 2266/05

    Côte d'Ivoire; Elfenbeinküste; RDR; Abschiebungsschutz; Inländische

  • VG Oldenburg, 09.01.2008 - 7 A 2446/05
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 14 B 06.30315

    Asylrecht (Iran); Qualifikationsrichtlinie; Flüchtlingsstatus;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 5 A 982/07

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgungsgefahr von zum

  • OVG Saarland, 26.06.2007 - 1 A 222/07

    Zur Flüchtlingseigenschaft eines zum Christentum konvertierten iranischen Moslems

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2008 - A 10 S 72/08

    Zur Flüchtlingseigenschaft nach der Qualifikationsrichtlinie -

  • VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 156/16

    Asylrecht - Zum Verhältnis von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr 2 AsylG und § 60 Abs. 5

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).
  • VG Lüneburg, 21.11.2016 - 3 A 109/16

    Bewacher; bewaffneter Konflikt; Camp; Gruppenverfolgung; Khoshi; Koshi; Kushi;

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).

    Jedenfalls eine solche auch von außen wahrnehmbare, die Gruppe abgrenzende und zugleich prägende Identität (Bay. VGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 15 ZB 07.30176 -, juris Rn. 3 zu Gewerbetreibenden und Unternehmern) liegt bei Personen, die internationale Camps bewacht haben, nicht vor, zumal diese Personen aufgrund ihrer (vorangegangen) Tätigkeit von der sie umgebenden Gesellschaft auch nicht als andersartig betrachtet werden und damit auch keine fest umrissene Gruppe darstellen (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 58 zu Djoula - Côte d"Ivoire).

  • VG Lüneburg, 06.02.2017 - 3 A 126/16

    Gruppenverfolgung von Angehörigen der ethnischen Gruppe der Hazara

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).
  • VG Lüneburg, 13.06.2017 - 3 A 136/16

    Atheismus; Atheist; Ghazni; Hazara; Kreuz; psychische Erkrankung; Tattoo

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).
  • VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 119/16

    Badal; Blutfehde; Ehrverletzung; Sippenhaft; Zwangsheirat

    Dieses Verhalten, beruhend auf einer bestimmten inneren Haltung, führt nicht zum Entstehen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG, insbesondere zu einer solchen auch von außen wahrnehmbaren, die Gruppe abgrenzende und zugleich prägende Identität (Bay. VGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 15 ZB 07.30176 -, juris Rn. 3 zu Gewerbetreibenden und Unternehmern), weil sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet würden und sie stellen damit auch keine fest umrissene Gruppe dar (vgl. dazu OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 58 zu Djoula - Côte d"Ivoire).
  • VG Lüneburg, 15.05.2017 - 3 A 102/16

    Asylrecht - Afghanistan, Zwangsrekrutierung, Hazara, Asylrückkehrer,

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).
  • VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16

    ANA; Asylrückkehrer; Spion; verwestlicht

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine staatliche Verfolgung oder eine solche durch private Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Urt. v. 22.04.2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 62).
  • VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19

    Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer

    Es liegen keine belastbaren Anhaltspunkte für eine dahingehende quantitative und qualitative Ausweitung der Maßnahmen vor, dass hieraus für jeden Angehörigen der kurdischen Volksgruppe nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 21.4.2009, 10 C 11.08, juris Rn. 13; Beschl. v. 5.4.2011, 10 B 11.11, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Urt. v. 22.4.2010, 4 Bf 220/03.A, juris Rn. 61; VGH Mannheim, Urt. v. 5.3.2020, A 10 S 1272/17, juris Rn. 24).
  • VG Dresden, 17.10.2019 - 5 K 6128/17
    vate Akteure handelt (BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 - juris Rn. 2 1 ; OVG Hamburg, Urt. v. 22. April 2010 - 4 Bf 220/03.A - , juris Rn. 62).
  • VG Berlin, 30.08.2018 - 33 K 428.16
    Der drohende Schaden knüpft nicht bloß an ein Tun - nämlich die Trennung von dem Ehemann - an und beruht nicht nur auf einer bestimmten inneren Haltung (anders im Fall der durch die Familie unerwünschten Heirat: VG Berlin, Urteile vom 20. Juni 2017 - VG 33 K 607.17 A - und vom 2. November 2017 - VG 33 K 170.15 A - OVG Hamburg, Urteil vom 22. April 2010 - 4 Bf 220/03.A -, juris Rn. 58), sondern auf der traditionell rechtlich verankerten Behandlung geschiedener Frauen.
  • VG Berlin, 20.10.2017 - 33 K 487.16

    Turkmenistan, subsidiärer Schutz, Sippenhaft, interne Fluchtalternative,

  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 15 A 3111/19

    Irak: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung wegen Abwendung vom Islam; Keine

  • VG Hannover, 10.10.2019 - 6 A 4392/17

    Al-Dulaimi; Ba'ath; Baath; Bagdad; bestimmte soziale Gruppe; Dulaim; Dulaimi;

  • VG Oldenburg, 09.09.2021 - 15 A 69/18

    Irak: Flüchtlingseigenschaft bei drohender Zwangsheirat

  • VG Hamburg, 17.05.2021 - 13 A 6569/17

    Türkei: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung; keine Gruppenverfolgung

  • VG Oldenburg, 24.02.2022 - 15 A 5898/16

    Irak: Flüchtlingseigenschaft für einen Personenschützer wegen Verfolgung durch

  • VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 13 K 7656/09

    Abschiebungsverbot einheitlicher Streitgegenstand Aufhebung des

  • VG Berlin, 12.07.2023 - 12 K 41.23
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